Satzungen und Verordnungen

Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gewisse Rechtsfolgen festlegen und insbesondere Rechte und Pflichten begründen. Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass kommt aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht und ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund, wie z.B. bei unserer Hundehaltungsverordnung.

Satzungen unserer Gemeinde

Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus den folgenden Dokumenten können keine Rechte oder Ansprüche hergeleitet werden.

 

Allgemein

 

Rund um's Bauen

 

Friedhof

 

Kindertagesstätte