Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richt­linie zur Förde­rung des Auf­baus von Hoch­geschwin­dig­keits­netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Auf­bau von hoch­leistungs­fähigen Breit­band­netzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Über­tragungs­raten von min­destens 30 Mbit/s im Down­load und viel höheren Upload-Geschwin­dig­keiten als bei Netzen der Grund­ver­sor­gung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vor­handen sind.
 
Die Gemeinde Westen­dorf möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfüg­baren Band­breite schnellst­möglich realisieren. Die einzelnen Förderschritte und den Stand der Dinge sehen Sie weiter unten.

Förderverfahren Bay. Gigabitrichtlinie

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Westendorf nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren  zur Verfügung gestellt.

„Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“

 

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Adressliste vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Download Nutzungsbedingungen Geodaten

 

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Die Gemeinde Westendorf ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten

(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Westendorf bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung

 

 

Ansprechpartner:

Breitbandpate:
Stefan Driendl, Tel. 08344-9202-13

1. Bürgermeister:
Fritz Obermaier, Tel. 08344-212

Breitbandförderprogramm

Breitbandförderprogramm laut Richtlinie des Freistaats Bayern

Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert:

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

(Link "Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag" - PDF)

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Westendorf hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Westendorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
(Link zur anhängenden Datei „Bekanntmachung der Gde. Westendorf bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung...“)

Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
(Link "Westendorf Auswahlverfahren einstufig 17.07.2015" - PDF)
(Link "Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets" - PDF)

!!! Achtung:
Fristverängerung der Angebotsabgabe bis zum 27.11.2015.
Verlängerung der Bindefrist des Angebots bis mindestens März 2016.

Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)
(Link "Westendorf Markterkundung Ergebnis" - PDF)

Förderschritt 2 - Markt­er­kun­dung mit vor­läufi­gem Erschließungs­gebiet

Bekanntmachung der Markterkundung
(Link "Westendorf Markterkundung Bekanntmachung" - PDF)

Förderschritt 1 - IST-Versorgung

Das vorläufige Erschließungs­gebiet mit Ist-Versorgung vor Markt­erkun­dung kann hier abge­rufen werden
(Link "Westendorf Karte" - PDF)
 

Interkommunale Zusammenarbeit

Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich um eine inter­kommu­nale Zusam­men­arbeit der 5 Mit­glieds­gemeinden der VG Westendorf (Kaltental, Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang, Westendorf) handelt.