Neue Verkehrsregelung
Bringen und Abholen der Kinder an der Schule
Neue Regelung ab 22. Juni 2026:
Was wollen wir als Träger erreichen?
Unser Ziel als Gemeinde ist es, ein lebenswertes Umfeld für alle Generationen in unserer Gemeinde zu schaffen. Westendorf soll zukunftsfest werden. Um dies zu erreichen, braucht es gute Bildungseinrichtungen. Denn ohne Kinder, die mit Chancen und Unterstützung aufwachsen, gibt es keine Zukunft. Dafür wollen wir als Gemeinde alles Notwendige tun.
Zusammen mit der Leiterin der Grundschule und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jeden Tag tatkräftig und engagiert zusammenarbeiten, sind wir uns der Verantwortung bewusst.
Dabei ist die Sicherheit Ihres Kindes für uns oberstes Gebot. Wie Sie wissen, ist das sichere Bringen und Abholen schon lange ein Thema, ebenso die Straßenquerung zur Erreichung des Sportplatzes.
In Absprache mit den örtlichen Polizeibehörden haben wir die nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die ab Montag, den 22. Juni 2026 in Kraft tritt:
Für die Zufahrt zur Schule, Straßenname Alpenblick, erlassen wir ein Durchfahrts- und Parkverbot mit folgenden Eckpunkten:
- Täglich in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr an Schultagen,
- Busse dürfen durchfahren,
- Die Zufahrt zum Parkplatz vor der Wasserversorgung [südlicher Zugang zum Friedhof] bleibt erreichbar,
- Die Hol- und Bringzone ist zu Fuß bzw. per Fahrrad erreichbar.